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Befahrungsregeln

Um die Natur zu schützen, haben Naturschutzbehörden Befahrungsregeln auf unseren heimischen Gewässern erlassen. Sie regeln die Nutzung der Gewässer durch Kanuten und anderes Wassersportler. Die im Deutschen Kanu Verband organisierten Kanuten verstehen sich als aktive Umweltschützer, die sich um den Erhalt der Natur kümmern. Schützen kann nur, wer sich auskennt und so führen wir selber regelmäßig Ökologieschulungen durch, um unseren Kanuten den richtigen Umgang in und mit der Natur zu vermitteln.

Dadurch konnten vom DKV und seinen Landesverbänden in Verhandlungen mit Naturschutzbehörden zahlreiche Ausnahmegenehmigungen erreicht werden.  Alle Wasserwanderer werden um genaue Beachtung und um vorbildliches Verhalten in der Natur gebeten, um selbst keinen Anlass für weitere Sperrungen zu bieten.

Die in unserem Revier geltenden Ausnahmeregelungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Gewässer von (km) bis (km) Flussstrecke Befahrungsregel
Elbe 550 553 Deichvorland bei Bleckede mit Vitico (und obere Bruchwettern) ganzjähriges Befahrungsverbot und Uferbetretungsverbot
Elbe 593,8 598 Deichvorland bei Zollenspieker ganzjähriges Befahrungsverbot
Elbe 635,8  643,5 Insel Schweinesand – Neßsand ganzjähriges Uferbetretungsverbot
Elbe 647,1 Insel Lühesand / Südspitze bis 1. Strommast ganzjähriges Uferbetretungsverbot
Elbe 664,7 Insel Schwarztonnensand an der Nordspitze Anlanden/Betreten ganzjährig erlaubt. Zelten für DKV- Mitglieder für 1 Nacht vom 01.07.-15.03. erlaubt
Elbe Mühlenberger Loch/Hahnöfer Binnenelbe ganzjährig nur im betonten Fahrwasser erlaubt
Elbe, untere 642 658 Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland ganzjährig Uferbetretungsverbot nur für das rechte Ufer mit Haseldorfer Binnenelbe, Anlanden im Bereich Hetlinger Schanze erlaubt, Trittstein zwischen 15.05. und 30.09. bei km 656 (Auberg)
Elbe, untere 658,4 662,9 Insel Pagensand ganzjähriges Uferbetretungsverbot, Anlanden an 5 Trittsteinen (2 Pagensander Nebenelbe, 3 Hauptfahrwasser) erlaubt. Einmaliges Übernachten an den Trittsteinen B und D ohne Antrag, an den Trittsteinen A, C und E auf Antrag bei Unterer Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Pinneberg erlaubt.
Elbe, untere 669 677 Insel Rhinplate und südlich Glückstadt ganzjährig Uferbetretungsverbot, Trittstein bei km 676 im gekennzeichneten Bereich
Este 29 bis Hollenstedt ganzjähriges Befahrungsverbot
Este 29 22,5 Landkreis Harburg ab Hollenstedt bis Moisburg ganzj. umfangreiche Regelungen im LK Harburg, u.a. Fahrverbot von 18-9 Uhr, nur Boote bis 1m Breite und 5,5m Länge zulässig, Befahren gegen den Strom verboten, Himmelfahrt und Pfingsten (Sa-Mo) nur Kajaks (keine Canadier)
Luhe  52,4 45,4 Straßenbrücke vor Hützel – Wehr Schwindebeck 16.10.-29.06. Befahrungsverbot, übrige Zeit nur Einer-Kajakserlaubt ohne Stechpaddel.
Luhe 45,4 44,2 Wehr Schwindebeck – Brücke Schwindebeck (Einsetzstelle) 16.10.-29.06. Befahrungsverbot, übrige Zeit nur Einer-Kajaks erlaubt
Luhe 31 2,7 Str.-Br. Raven- Wetzen- Mühlenwehr Winsen ganzjährige Befahrung nur für Einer- u. Zweierkajaks erlaubt
Luhe 30,3 0 LK Harburg: Brücke Raven-Wetzen bis Mdg. ganzjährig umfangreiche Regelungen im LK Harburg, u.a. Fahrverbot von 18-9 Uhr, nur Boote bis 1m Breite und 5,5m Länge zulässig, Befahren gegen den Strom verboten, Himmelfahrt und Pfingsten (Sa-Mo) teilweise gesperrt!
Lühe (Aue) 17,8 0,9 Str.Br. Kakerbeck bis Eisenbahnbr. Horneburg ganzjähriges Befahrungsverbot
Oste 65,1 39,4 Burgsittensen – Heeslingen 01.04.-15.07. Befahrungsverbot, übrige Zeit erlaubt: Pegel Rockstedt > 730cm, weitere Bestimmungen wie „Oste Nebengewässer“ (s.u.*)
Oste 39,4 28,9 Heeslingen – Godenstedt Pegel Rockstedt > 690cm, Boote bis 6m L, 1m B, Ein-/Aussetzen nur an dafür ausgebauten Stellen, 1h nach Sonnenaufgang bis 1h vor Sonnenuntergang
Oste 28,9 23,8 Godenstedt – Rockstedt Pegel Rockstedt > 680cm, Boote bis 6m L, 1m B, Ein-/Aussetzen nur an dafür ausgebauten Stellen, 1h nach Sonnenaufgang bis 1h vor Sonnenuntergang
Oste 23,8 0,6 Rockstedt – Bremervörde Pegel Rockstedt > 665cm, Boote bis 6m L, 1m B, Ein-/Aussetzen nur an dafür ausgebauten Stellen, 1h nach Sonnenaufgang bis 1h vor Sonnenuntergang
Oste Nebengewässer gesamter Verlauf im LK Rotenburg, s. Einzelbeschreibungen 01.04.-15.07. BV, übrige Zeit: Pegel Rockstedt > 730cm, Boote bis 4,5m Länge u. 1m Breite, Ein-/Aussetzen nur an Brücken und Wehren, bis 24h vor der Fahrt Anmeldung beim LK Rotenburg (wasserwandern@lk-row.de), 1 Teiln. muss an Öko- und Sicherheitsschulung teilgenommen haben, Kennzeichnung der Boote, 1h nach Sonnenaufgang bis 1h vor Sonnenuntergang (s.u.*)
Seeve 0 19,8 bis 100m oberhalb Eisenbahnbrücke bei Marxen (mit Seppenser Mühlenbach, Steinbach und Pulverbach) ganzjährig Befahrungsverbot
Seeve 19,8 12,2 LK Harburg: 100m oberhalb Eisenbahnbrücke bei Marxen – Horster Mühle ganzjährig Befahrungsverbot nachts (von 18-9 Uhr), übrige Zeit nur Boote bis 1m Breite und 5,5m Länge zulässig, Befahren gegen den Strom verboten
Seeve 12,2 0 Horster Mühle – Mündung ganzjährig Befahrungsverbot nachts (von 18-9 Uhr), übrige Zeit nur Kajaks (keine Canadier) bis 1m Breite und 5,5m Länge zulässig, Befahren gegen Strom verboten, Uferbetretungsverbot

Alle Angaben sind der Webseite des Deutschen Kanu Verbandes entnommen:  http://www.kanu.de/go/dkv/home/freizeitsport/gewaesser/befahrungsregeln.xhtml

Es gelten die dort genannten Auflagen: Sämtliche Angaben auf diesen Seiten erfolgen nach bestem Wissen  und Gewissen, sind aber ohne Gewähr.  Aus der Tatsache, daß ein Gewässer in den folgenden Listen nicht aufgeführt ist, kann daher nicht geschlossen werden, daß es zwischenzeitlich nicht gesperrt wurde. Die kommerzielle Nutzung der auf diesem Server  abgelegten Informationen ist nicht gestattet.

*Hier findet sich die neue Fassung der Verordnung des Landkreises Rotenburg für die Befahrung von Oste und Wümme: Verordnung_Einschraenkung_des_Gemeingebrauchs_an_Fliessgewaessern_11.5.2015.[/Update]

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